Compliance Erklärung der Kirchengemeinde

Compliance-Erklärung und Hinweis auf Ombudsstelle der Erzdiözese

 
Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz ist auf allen Ebenen der Erzdiözese Freiburg die Arbeitsgrundlage. Die Erzdiözese Freiburg und die Kirchengemeinde Konstanz St. Georg-Maria Hilf ermutigen daher ihre Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schäden zu vermeiden: Das anonyme Hinweisgeberportal ist erreichbar unter www.ebfr.de/hinweisgeber. Weitere Informationen unter ww.ebfr.de/ombudsstelle.
Externe Meldestelle des Bundes: Neben unseren Hinweisgebersystem-Meldekanälen hat auch die Bundesregierung beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Den entsprechenden Meldekanal finden Sie hier: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
 
Der Stiftungsrat der Kirchengemeinde unterstützt mit Beschluss vom 03.05.2024 dieses Hinweisgebersystem, weist aber auch darauf hin, dass etwaige Missstände gerne auch - sofern möglich - direkt den Verantwortlichen in der Kirchengemeinde mitgeteilt werden können. Das Hinweisgebersystem soll vor allem dann greifen, wenn das Gespräch vor Ort nicht möglich ist oder die Anonymität eines Hinweises aus guten Gründen gewahrt werden soll.